Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ärzte
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Zugang zu und die Nutzung der Metaesthetics-Plattform und der damit verbundenen Dienste für medizinische Fachpersonen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Metaesthetics für medizinische Fachpersonen
Version 1.0 – 23.02.2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für medizinische Fachpersonen (die "GFP-AGB") regeln den Zugang zu und die Nutzung der digitalen Plattform von Metaesthetics, die in der Webanwendung und unter https://www.metaesthetics.net verfügbar ist (die "Plattform"), sowie der damit verbundenen Dienste (zusammen die "Dienste").
Die Plattform ermöglicht es Fachpersonen der ästhetischen Branche (den "GFP"), ihre Dienstleistungen zu präsentieren, mit potenziellen Kunden vermittelt zu werden, Terminanfragen zu verwalten und bestimmte digitale Tools zu nutzen, die die Interaktion und administrative Prozesse mit ihren jeweiligen Kunden (den "Nutzern") erleichtern sollen.
Die Dienste werden angeboten von SKS INNOVATION SA, Chemin du Laviau 6, 1805 Jongny, Schweiz (die "Gesellschaft").
Um auf die Dienste zuzugreifen oder sie zu nutzen, muss die GFP diese GFP-AGB akzeptieren. Stimmt die GFP diesen GFP-AGB nicht zu, darf die GFP die Dienste nicht nutzen oder auf sie zugreifen. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, diese GFP-AGB und Dienste oder Teile davon von Zeit zu Zeit zu ändern oder die Plattform oder Teile davon vorübergehend oder dauerhaft einzustellen. GFP sollten die GFP-AGB regelmässig überprüfen. Die fortgesetzte Nutzung nach erfolgten Änderungen gilt als Zustimmung zu den geänderten GFP-AGB. Stimmen GFP solchen Änderungen nicht zu, ist der Zugang und die Nutzung untersagt.
Diese GFP-AGB bilden zusammen mit allen anderen referenzierten Dokumenten eine rechtsverbindliche Vereinbarung (die "Vereinbarung") zwischen der Gesellschaft und der GFP. Die Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen der GFP und der Gesellschaft im Rahmen der Plattform und der Dienste. Sie regelt auch, unter welchen Bedingungen die Gesellschaft geeignete Nutzer an die GFP vermittelt und unter welchen Bedingungen die GFP ihre Leistungen gegenüber dem Nutzer erbringt.
Zwischen der GFP und der Gesellschaft besteht kein Arbeitsverhältnis. Die GFP erbringen ihre Leistungen selbstständig und unterliegen keinen fachlichen Weisungen.
Die Gesellschaft wird nicht Partei der zwischen der GFP und dem Nutzer geschlossenen Dienstleistungsverträge und erbringt keinen Teil der von der GFP für den Nutzer erbrachten Leistungen (jeweils ein "Beratungsvertrag"). Diese werden ausschliesslich zwischen der GFP und dem jeweiligen Nutzer geschlossen. Diese GFP-AGB regeln daher nicht das Verhältnis zwischen der GFP und dem Nutzer.
2. Dienste
Plattform
Die Gesellschaft bietet eine Plattform für vereinfachte und KI-gestützte Nutzerreisen und Zahlungsprozesse über mobile Geräte an, einschliesslich:
- Nutzerverwaltungssystem mit intelligenten Profilen, Behandlungsverläufen und Zufriedenheitsmetriken;
- Strukturierte Beratungsabläufe, die Behandlungshistorie, körperliche Untersuchungen und erwartete Ergebnisse abdecken;
- Vermittlung von Nutzern mit Spezialisten, die auf die ausdrücklich angegebenen ästhetischen Ziele der Nutzer abgestimmt sind.
Die Plattform ist ausschliesslich auf die vorgenannten Vermittlungs- und Unterstützungsdienste beschränkt. Die tatsächliche Durchführung der vereinbarten Beratungssitzungen ist nicht Teil der Plattform. Diese findet direkt zwischen der GFP und dem Nutzer statt. Die Gesellschaft stellt lediglich die Infrastruktur und Tools bereit und fungiert ausschliesslich als Vermittler und Unterstützer. Die Gesellschaft bietet selbst keine medizinischen Leistungen an. Insbesondere stellt die Plattform keine Diagnosen, führt keine Behandlungen durch und gibt keine medizinische Beratung. Diese liegen in der alleinigen Verantwortung der GFP im Rahmen des gebuchten Termins. Die GFP erkennt an, dass die Plattform keinen Ersatz für professionelle Beratung darstellt, sondern ein Mittel, um solche Behandlungen durch autorisierte Spezialisten zu finden und technisch abzuwickeln.
Die Gesellschaft kann den Diensten jederzeit neue Funktionen hinzufügen und kann diese ändern oder löschen.
Zugang zu den Diensten
Die GFP muss sich registrieren und ein Konto auf der Plattform erstellen (das "Konto"), um auf alle oder einen Teil der Dienste zuzugreifen und sie zu nutzen.
Die GFP muss bei der Registrierung genaue, aktuelle und vollständige Angaben machen und ihre Kontoinformationen auf dem neuesten Stand halten. Von Bots oder automatisierten Methoden registrierte Konten sind nicht autorisiert und werden gekündigt.
Die GFP ist für die Wahrung der Vertraulichkeit und Sicherheit ihrer Anmeldedaten verantwortlich und darf ihre Anmeldedaten nicht an Dritte weitergeben. Die GFP ist für Aktivitäten verantwortlich und haftbar, die über ihr Konto durchgeführt werden, und muss die Gesellschaft unverzüglich benachrichtigen, wenn der Verdacht besteht, dass ihre Anmeldedaten verloren gegangen oder gestohlen wurden oder ihr Konto anderweitig kompromittiert wurde.
Soweit nach geltendem Recht zulässig, kann die Gesellschaft, ohne dazu verpflichtet zu sein, (i) die GFP auffordern, einen Identitätsnachweis oder andere Informationen vorzulegen, (ii) Überprüfungen durchführen, die dazu dienen, die Identität oder den beruflichen Hintergrund der GFP zu verifizieren, und (iii) die GFP in Drittanbieter-Datenbanken oder anderen Quellen überprüfen und Berichte von Dienstleistern anfordern.
3. Einschränkungen
Die Dienste sind dazu bestimmt, die Nutzererfahrung zu erleichtern.
Jede andere Nutzung, die der Gesellschaft oder Nutzern schaden könnte, ist untersagt.
Die Verantwortung für die Altersverifikation liegt bei der medizinischen Fachperson.
4. Rechte und Pflichten der Gesellschaft
Die Gesellschaft wird den GFP die Dienste gemäss der Vereinbarung zur Verfügung stellen.
Die Gesellschaft:
- Wird der GFP die Dienste mit angemessener Sorgfalt und Sachkenntnis im in der Vereinbarung festgelegten Umfang bereitstellen;
- Wird angemessene Sorgfalt und Sachkenntnis aufwenden, um die Dienste frei von Viren und anderer Schadsoftware zu halten;
- Wird regelmässig Wartungs- oder Verbesserungsarbeiten an den Diensten und ihrer Infrastruktur durchführen, garantiert jedoch nicht, dass die Dienste ohne Unterbrechung oder Störung funktionieren. Die GFP erkennt an, dass dies von Zeit zu Zeit zu vorübergehenden Verzögerungen und Unterbrechungen führen kann. Soweit vernünftigerweise möglich, wird die Gesellschaft die GFP über mögliche Unterbrechungen im Voraus informieren;
- Kann Dritte für alle ihre Verpflichtungen aus der Vereinbarung beauftragen;
- Haftet gegenüber der GFP für ihre Subunternehmer und stellt sicher, dass Subunternehmer angemessenen Vertraulichkeits- und Datenschutzpflichten unterworfen sind, im in der Vereinbarung festgelegten Umfang;
- Kann und ist möglicherweise gesetzlich verpflichtet, den Zugang zu den Diensten auf der Grundlage einer begründeten Feststellung des Auftretens oder des möglichen Auftretens illegaler oder unrechtmässiger Aktivitäten, betrügerischer Nutzung oder versuchter betrügerischer Aktivitäten zu sperren.
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die GFP aufzufordern, über Formulare, Fragebögen und Umfragen Feedback zu geben, um ihre Dienste zu verbessern (das "Feedback"). Die Gesellschaft kann solches Feedback verwenden oder nicht verwenden, ohne jegliche Verpflichtung, ob finanzieller oder anderer Art, gegenüber der GFP. Die GFP überträgt alle Rechte (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf geistige Eigentumsrechte), Titel und Interessen am Feedback an die Gesellschaft und erkennt an, dass sie keinen Anspruch in Bezug auf das Feedback hat.
5. Rechte und Pflichten der GFP
Allgemeine Pflichten
Die GFP hat:
- Die Dienste in Übereinstimmung mit der Vereinbarung und allen im Gebiet, in dem sie sich befindet, geltenden rechtlichen und moralischen Pflichten zu nutzen;
- Bei der Durchführung der Vereinbarung im erforderlichen Umfang mitzuwirken;
- Die Gesellschaft unverzüglich zu informieren, wenn Fehler oder Störungen auftreten, und die Gesellschaft bei der Analyse und, falls erforderlich, bei der Behebung von Fehlern und Störungen im erforderlichen Umfang zu unterstützen;
- Alle Daten und Informationen, die in die Dienste hochgeladen oder anderweitig eingegeben werden, vor der Eingabe in die Dienste auf Viren oder andere schädliche Komponenten zu überprüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme zu verwenden;
- Die Gesellschaft unverzüglich über alle Umstände in ihrem Bereich zu informieren, die die Erbringung der Dienste gefährden könnten oder dafür relevant sein können, sowie über allen Missbrauch oder Verdacht auf Missbrauch der Dienste.
Die GFP ist allein verantwortlich für die Richtigkeit aller von ihr bereitgestellten Informationen, und die Gesellschaft darf sich darauf verlassen.
Sofern zwischen der GFP und der Gesellschaft nicht ausdrücklich in Textform anders vereinbart, hat die GFP ihre in diesem Abschnitt 5 aufgeführten Pflichten unentgeltlich zu erfüllen.
Verbotene Nutzungen der Dienste
Die GFP darf ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Gesellschaft nicht:
- Sicherheitsschutzmassnahmen der Dienste umgehen oder versuchen zu umgehen;
- Die Dienste in rechtswidriger oder betrügerischer Weise oder zu rechtswidrigen oder betrügerischen Zwecken nutzen;
- Über automatisierte Systeme auf die Dienste zugreifen oder Massnahmen ergreifen, die eine unangemessene Belastung der Infrastruktur der Gesellschaft verursachen könnten;
- Versuchen, die Dienste oder Teile davon zu dekompilieren oder zurückzuentwickeln oder den Quellcode abzuleiten;
- Informationen, Texte, Grafiken, Bilder, Software, die über die Dienste erhalten wurden, oder andere Teile der Dienste kopieren, modifizieren, verteilen, reproduzieren, übersetzen, disassemblieren oder anderweitig verwenden;
- Abgeleitete Werke auf der Grundlage der gesamten oder eines Teils der Dienste oder der auf den Diensten verfügbaren Inhalte erstellen;
- Die Massnahmen umgehen, die die Gesellschaft zum Verhindern oder Einschränken des Zugangs zu oder der Nutzung der Dienste einsetzen kann; und
- Die Dienste oder Teile davon verkaufen, unterlizenzieren, den Zugang gewähren oder anderweitig Dritten zugänglich machen.
Steuern
Die GFP ist verantwortlich für die Bestimmung, Erhebung, Einbehaltung, Meldung und Abführung aller Steuern an die zuständigen Steuerbehörden, die aus irgendeinem Grund im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste veranlagt, erforderlich oder zu erheben, zu zahlen oder einzubehalten sind.
Berufliche Verantwortung, Mitwirkungspflichten und Qualifikation
Wird die Erbringung der Dienste im Rahmen der Vereinbarung aufgrund der Nichteinhaltung der Mitwirkungspflicht der GFP oder aufgrund anderer Umstände, für die die GFP verantwortlich ist, verzögert, hat die GFP die daraus entstehenden Nachteile und Mehrkosten zu tragen.
Die GFP erbringt Leistungen gegenüber den über die Plattform vermittelten Nutzern in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung. Sie trägt die alleinige berufliche Verantwortung für den Inhalt, die Durchführung und die Qualität ihrer Leistungen.
Die GFP sichert zu und gewährleistet, dass sie während der gesamten Nutzung der Dienste alle gesetzlichen und beruflichen Anforderungen für die Erbringung ihrer Leistungen erfüllt. Insbesondere bestätigt die GFP, dass sie über alle nach Schweizer Recht erforderlichen Aus- und Weiterbildungen, Anerkennungen und Bewilligungen verfügt.
Die GFP hat die Gesellschaft unverzüglich zu informieren, wenn Umstände eintreten, die ihre Berufsausübungsbewilligung einschränken oder einschränken könnten, einschliesslich der Einleitung berufs- oder disziplinarrechtlicher Verfahren.
Die GFP unterliegt der gesetzlichen Berufsgeheimspflicht, insbesondere gemäss Art. 321 des Schweizerischen Strafgesetzbuches und den anwendbaren Berufsvorschriften, und verpflichtet sich, diese Bestimmungen strikt einzuhalten.
Alle Informationen über Nutzer, die der GFP im Zusammenhang mit einer Beratung bekannt werden, sind vertraulich zu behandeln und dürfen weder ganz noch teilweise an unbefugte Dritte weitergegeben werden.
Die GFP sichert zu und gewährleistet, dass sie für die gesamte Dauer der Nutzung der Dienste eine dem beruflichen Risiko angemessene Berufshaftpflichtversicherung unterhält und weiterhin unterhalten wird.
Beziehung zum Nutzer und Monitoring
Der Beratungsvertrag über die Erbringung der jeweiligen Leistung wird direkt und ausschliesslich zwischen der GFP und dem jeweiligen Nutzer geschlossen.
Die GFP verpflichtet sich, neu vermittelte Nutzer zeitnah, in der Regel innerhalb von 2 Arbeitstagen, zu kontaktieren und einen Ersttermin zu vereinbaren. Bestätigte Termine sind einzuhalten. Kann ein Termin aus wichtigen Gründen nicht eingehalten werden, hat die GFP den Termin zu verschieben.
Wenn die GFP nicht mehr einer Klinik angehört oder die Organisation verlässt, über die die Leistungen erbracht werden, werden alle bestätigten, noch nicht durchgeführten Termine storniert oder nach Ermessen der jeweiligen Klinik mit einer anderen medizinischen Fachperson dieser Klinik neu vereinbart. Die GFP hat nach einem solchen Ausscheiden kein Recht, weiterhin Leistungen für Nutzer über die Plattform zu erbringen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, die Reaktionszeiten der GFP und die Einhaltung der Kontakt- und Terminpflichten aufzuzeichnen und auszuwerten. Diese Aufzeichnung dient der Qualitätssicherung und dem ordnungsgemässen Betrieb der Plattform.
Die GFP hat die Gesellschaft unverzüglich zu benachrichtigen, wenn sie ihre derzeitige Organisation verlässt oder die geltenden beruflichen oder gesetzlichen Anforderungen nicht mehr erfüllt. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen jedes Nutzerkonto zu sperren oder zu deaktivieren, wenn solche Umstände eintreten oder die Einhaltung nicht vernünftigerweise überprüft werden kann.
Qualitätsstandards und Sorgfalt
Die GFP hat die Leistungen mit der gebotenen beruflichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Berufsstandards zu erbringen.
Die GFP hat ihre fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten während der gesamten Nutzung der Dienste fortlaufend zu aktualisieren und aufrechtzuerhalten.
Bei begründeten Bedenken hinsichtlich der Qualität oder Sorgfalt der von der GFP erbrachten Leistungen, einschliesslich Bedenken aufgrund von Nutzer-Feedback, kann die Gesellschaft den Zugang der GFP zur Plattform vorübergehend oder dauerhaft sperren.
Nutzung der Plattform und Verhaltenspflichten
Die GFP hat die Plattform ausschliesslich für ihren bestimmungsgemässen Zweck zu nutzen.
Die GFP hat diese GFP-AGB einzuhalten und darf die Plattform nicht in illegaler, missbräuchlicher oder vertragswidriger Weise nutzen. Insbesondere darf die GFP keine sensiblen Patienten- oder Gesundheitsdaten über unsichere oder nicht autorisierte Kommunikationskanäle übermitteln.
Die GFP darf die Plattform nicht umgehen, insbesondere nicht zur Vermeidung von Gebühren, technischen Schutzmechanismen oder vertraglichen Bestimmungen.
Bei einem Verstoss der GFP gegen die Vereinbarung oder bei Hinweisen auf unethisches Verhalten, unsachgemässe Beratung oder andere wesentliche Bedenken kann die Gesellschaft angemessene Massnahmen ergreifen. Solche Massnahmen können umfassen:
- Erteilung von Verwarnungen;
- Vorübergehende Sperrung des Zugangs der GFP zur Plattform; oder
- Dauerhafte Entfernung der GFP von der Plattform.
Gesetzliche Meldepflichten der Gesellschaft, einschliesslich der Meldung an Aufsichtsbehörden bei Patientengefährdung, bleiben vorbehalten.
6. Haftung und Freistellung
Die Gesellschaft haftet gegenüber der GFP voll für direkte Schäden infolge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. In allen anderen Fällen ist die Haftung der Gesellschaft im maximal gesetzlich zulässigen Umfang beschränkt.
Die GFP kann von der Gesellschaft, unabhängig vom Rechtsgrund, keinen Betrag in Bezug auf entgangenen Gewinn, Daten oder Goodwill oder Folge-, Neben-, mittelbare, Straf- oder Sonderschäden im Zusammenhang mit Ansprüchen aus der Vereinbarung oder anderweitig in Bezug auf die Dienste geltend machen, unabhängig davon, ob die Wahrscheinlichkeit eines solchen Verlusts oder Schadens in Betracht gezogen wurde.
Wenn der Nutzer Ansprüche gegen die Gesellschaft infolge der Nutzung der Dienste geltend macht, verpflichtet sich die GFP, die Gesellschaft von allen Ansprüchen, Schäden und Aufwendungen (einschliesslich Gerichtskosten und Anwaltskosten) freizustellen.
Die GFP verpflichtet sich auch, die Gesellschaft für alle Schäden schadlos zu halten, die der Gesellschaft (einschliesslich Sachverständigengebühren und Anwaltskosten) im Zusammenhang mit einem Verstoss der GFP gegen geltendes Recht oder diese GFP-AGB entstehen können.
Die Gesellschaft haftet nicht für Ungenauigkeiten oder Unvollständigkeiten der Dienste oder der von der GFP bereitgestellten Informationen oder Behandlungen oder für die Inkompatibilität der Dienste mit bestimmten Zielen, die die GFP zu erreichen hofft.
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Vereinbarung, die durch Umstände verursacht wird, die ausserhalb der zumutbaren Kontrolle der Parteien liegen (höhere Gewalt). Die betroffene Partei hat die andere Partei so bald wie vernünftigerweise möglich über das Eintreten eines Ereignisses höherer Gewalt zu informieren und angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um die Auswirkungen eines solchen Ereignisses zu mildern.
7. Geistiges Eigentum
Jede Partei behält alle Rechte, Titel und Interessen an ihrem eigenen geistigen Eigentum, einschliesslich aller Urheberrechte, Erfindungen, Marken, Designs, Domainnamen, Know-how, Geschäftsgeheimnisse, Daten und anderer immaterieller Eigentumsrechte (die "Geistigen Eigentumsrechte"). Alle Geistigen Eigentumsrechte an den Diensten oder einem Teil davon verbleiben bei der Gesellschaft.
Die Gesellschaft gewährt der GFP hiermit ein beschränktes, nicht ausschliessliches, widerrufliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht auf Zugang zu und Nutzung der Dienste gemäss und für die Dauer der Vereinbarung.
Die GFP gewährt der Gesellschaft hiermit ein beschränktes, widerrufliches, nicht ausschliessliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Geistigen Eigentumsrechte der GFP, einschliesslich der GFP-Daten und Inhalte, gemäss und für die Dauer der Vereinbarung.
Die GFP gewährt der Gesellschaft hiermit das unbeschränkte, unwiderrufliche und zeitlich unbegrenzte Recht, auf die in die Dienste eingegebenen oder durch die Nutzung der Dienste generierten Daten und Informationen (die "GFP-Daten") zuzugreifen, sie zu nutzen und zu verarbeiten (i) für Forschung und Entwicklung, Analyse und Verbesserung der Dienste und (ii) in anonymisierter und aggregierter Form für alle Zwecke, einschliesslich für externe Zwecke.
Die Dienste können Open-Source-Komponenten enthalten. Solche Komponenten unterliegen der jeweiligen Lizenz.
8. Gewährleistung und Zusicherungen
Die GFP erkennt an, dass die Dienste "wie besehen" und "nach Verfügbarkeit" bereitgestellt werden und die Gesellschaft keinerlei Gewährleistungen oder Zusicherungen jeglicher Art abgibt, weder ausdrücklich, stillschweigend, gesetzlich noch anderweitig, einschliesslich Gewährleistungen der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, des Rechtsanspruchs und der Nichtverletzung, in Bezug auf die Dienste oder die darin enthaltenen Informationen und Materialien. Die Gesellschaft gewährleistet nicht, dass die Dienste fehlerfrei sind und ohne Unterbrechung oder Störung funktionieren.
Die GFP gewährleistet, dass sie zur Erbringung ästhetischer und verwandter professioneller Dienstleistungen befugt ist, und übernimmt die volle Verantwortung für solche Dienstleistungen, Behandlungen, Beratungen und alle den Nutzern angebotenen Materialien oder Produkte. Die GFP muss alle geltenden Gesetze und Vorschriften bezüglich der Erbringung ästhetischer, kosmetischer und medizinischer Behandlungen einhalten, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Lizenzanforderungen, berufliche Qualifikationen und Alters- oder Einwilligungsbeschränkungen. Die GFP stellt die Gesellschaft von allen Verbindlichkeiten frei, die sich aus der Erbringung von Leistungen durch die GFP, einem Verstoss gegen geltendes Recht oder einer Verletzung von Rechten Dritter ergeben.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Parteien können einander vertrauliche Informationen offenlegen (die "Vertraulichen Informationen"). Vertrauliche Informationen umfassen, ohne Einschränkung, alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind, wie Organisationsinformationen, Nutzerdatenbanken, Funktionalitäten und Merkmale der Dienste, oder Informationen, die anderweitig als vertraulich bezeichnet wurden oder vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden können und der GFP oder der Gesellschaft zuzuordnen sind.
Öffentlich zugängliche Informationen, rechtmässig und uneingeschränkt erhaltene oder unabhängig von der empfangenden Partei entwickelte Informationen gelten nicht als vertraulich.
Jede Partei verpflichtet sich, alle Vertraulichen Informationen zu schützen, die auf der Grundlage der Vereinbarung zugänglich oder bekannt werden. Diese Vertraulichkeitspflicht bleibt auch nach Beendigung der Vereinbarung bestehen.
Die Gesellschaft erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten wie in ihrer Datenschutzrichtlinie beschrieben. Die Gesellschaft schützt die erhobenen personenbezogenen Daten durch geeignete technische und organisatorische Massnahmen und in Übereinstimmung mit der in der Schweiz und der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetzgebung.
Die GFP ermächtigt die Gesellschaft, relevante Daten für die Durchführung der Vereinbarung zu verwenden, zu verarbeiten und zu speichern und anonymisierte Daten zur Verbesserung ihrer Dienste oder zu Analysezwecken zu nutzen.
Die Parteien können ihre Pflichten bezüglich des Datenschutzes in einer datenschutzbezogenen Vereinbarung (wie einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung oder einer Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit) näher definieren; in diesem Fall haben die Bestimmungen einer solchen Vereinbarung Vorrang.
10. Laufzeit und Kündigung
Bei Beendigung der Vereinbarung wird das Profil und das Konto der GFP auf der Plattform deaktiviert oder gelöscht, um weitere Buchungen zu verhindern.
Alle zum Zeitpunkt der Beendigung bereits vereinbarten Beratungen sind, soweit zumutbar und rechtlich zulässig, entweder ordnungsgemäss durchzuführen oder in Absprache mit dem jeweiligen Nutzer zu stornieren.
Die GFP hat alle Vertraulichen Informationen und alle personenbezogenen Daten von Nutzern zu löschen oder zurückzugeben, es sei denn, die Aufbewahrung solcher Informationen ist gesetzlich oder aufgrund beruflicher Pflichten erforderlich.
11. Verschiedenes
Gesamtvereinbarung: Diese Vereinbarung ist die gesamte Vereinbarung und ersetzt alle früheren Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung.
Änderungen: Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform (einschl. nicht qualifizierter elektronischer Signaturlösungen).
Links: Die Dienste können Inhalte Dritter oder Links zu Websites Dritter enthalten. Die Gesellschaft übernimmt keine Verantwortung für und gibt keine Gewährleistungen oder Zusicherungen hinsichtlich Inhalte oder Websites Dritter ab, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf die Richtigkeit, den Gegenstand, die Qualität oder die Aktualität.
Mitteilungen: Jede Mitteilung "schriftlich" muss per physischer Post zugestellt werden, jede Mitteilung "in Textform" schliesst jede elektronische Nachricht ein, jeweils an die zuletzt mitgeteilte oder verfügbare Adresse. Ist die Form nicht angegeben, genügt Textform.
Keine Abtretung: Keine Partei darf ihre Rechte, Pflichten oder Ansprüche aus dieser Vereinbarung ohne anderweitige Vereinbarung abtreten.
Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung (ganz oder teilweise) für rechtswidrig, ungültig oder anderweitig nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen mutatis mutandis in vollem Umfang gültig und wirksam.
Anwendbares Recht & Gerichtsstand: Diese Vereinbarung unterliegt dem materiellen schweizerischen Recht (unter Ausschluss des CISG) und untersteht der ausschliesslichen Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte am Sitz der Gesellschaft.
Dieses Dokument ist eine automatische Übersetzung des englischen Originaltextes. Im Falle von Abweichungen ist die englische Fassung massgebend.